- Raphael Z.
- Anzahl der Beiträge : 4
Anmeldedatum : 25.03.18
Ort : Freiburg
Umgangspflegschaft
Mo Jan 28, 2019 9:39 pm
Hallo zusammen!
Hat jemand von euch Erfahrung mit Umgangspflegschaften? Ich habe das erste Mal eine angenommen und habe noch einige offene Fragen:
- In welchen Abständen muss ich das Gericht über meine Tätigkeit und den Stand der Dinge informieren?
- Wie weise ich die investierte Arbeitszeit nach? Wie wird die abgerechnet? (ich weiß: §§ 1-3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) Aber wer legt fest, welchen Satz ich abrechnen kann? Was ist mit Auslagen (Fahrtkosten, Material, etc.)?
- Das Gericht möchte von mir, dass ich die ersten Umgänge begleite. Ich habe aber ein Urteil gelesen, nach dem Gerichte die Begleitung nicht bezahlen dürfen, weil für die Begleitung die Jugendhilfe zuständig ist...?
- Gibt es etwas besonderes, auf das ich achten sollte?
Ich hoffe, es gibt ein paar Antworten, auch wenn das Forum inzwischen ziemlich eingeschlafen ist ;)
Danke schonmal!
Hat jemand von euch Erfahrung mit Umgangspflegschaften? Ich habe das erste Mal eine angenommen und habe noch einige offene Fragen:
- In welchen Abständen muss ich das Gericht über meine Tätigkeit und den Stand der Dinge informieren?
- Wie weise ich die investierte Arbeitszeit nach? Wie wird die abgerechnet? (ich weiß: §§ 1-3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz) Aber wer legt fest, welchen Satz ich abrechnen kann? Was ist mit Auslagen (Fahrtkosten, Material, etc.)?
- Das Gericht möchte von mir, dass ich die ersten Umgänge begleite. Ich habe aber ein Urteil gelesen, nach dem Gerichte die Begleitung nicht bezahlen dürfen, weil für die Begleitung die Jugendhilfe zuständig ist...?
- Gibt es etwas besonderes, auf das ich achten sollte?
Ich hoffe, es gibt ein paar Antworten, auch wenn das Forum inzwischen ziemlich eingeschlafen ist ;)
Danke schonmal!
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|