Forum für Verfahrensbeistände
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Julia
Julia
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In der Verhandlung Empty In der Verhandlung

So März 25, 2018 3:09 pm
Ich hab auch direkt mal ne Frage, und zwar bin ich für eine einstweilige Anordnung bestellt worden. Ich soll meinen Bericht einfach mit in die Verhandlung nehmen und brauch den nicht vorher einzureichen.
Jetzt frag ich mich, wie das in der Verhandlung abläuft. Da es mein erster Fall ist, bin ich noch total unsicher. Werde ich in der Verhandlung gebeten den Text vorzulesen, oder geb ich den dann einfach grob mündlich wieder? Hattet ihr die Situation schon mal, dass ihr den Bericht erst zur Verhandlung mitbringen solltet?
Freue mich über eure Erfahrungen!
Raphael Z.
Raphael Z.
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In der Verhandlung Empty Re: In der Verhandlung

Fr März 30, 2018 2:17 pm
Hallo Julia,

ich glaube, das kommt auf den Geschmack des Richters/der Richterin an. Wenn Du einen Bericht geschrieben hast, kannst Du ihn auch gleich abgeben (falls Du ihn in die Anhörung mitnimmst, denk an die Ausführungen für Gericht/Anwälte) und dann noch einmal grob mündlich zusammenfassen. Ansonsten würde ich bei der Ansage keinen Bericht schreiben, sondern in der Anhörung mündlich berichten. So kenne ich das von anderen Verfahrensbeiständen. Auf Nachfrage ließe sich ja immer noch ein Bericht nachreichen... Bei Unsicherheiten vielleicht einfach den Vorsitzenden/die Vorsitzende fragen Wink
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